ARBEITSSICHERHEIT & GESUNDHEITSSCHUTZ
Sicheres & gesundes Arbeiten ermöglichen
Gesetzliche Anforderungen erfüllen
Unser Service für Ihre Sicherheit
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber, „die erforderlichen Maßnahmen [...] zu treffen, die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit beeinflussen“.
Darüber hinaus hat der Arbeitgeber nach dem Arbeitssicherheitsgesetz „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, um sich beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen zu lassen“.
Arbeitsschutz-koordinator
Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind nach den Vorgaben und anerkannten Regeln der Berufsgenossenschaften auszuführen. Der Bauherr hat zur Koordinierung der verschiedenen Arbeiten, insbesondere in Hinblick auf Gefahrstoffe, eine Person als Koordinator gem. DGUV Regel 101-104 (ehem. BGR 128) bzw. TRGS 524 zu bestellen.
IHRE ANSPRECHPARTNERIN
im Bereich Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
Martin Wilken
Geschäftsführer
Kirsten Jacobsen
Fachkraft für Arbeitssicherheit