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Arbeitsschutzkoordinator

Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind nach den Vorgaben und anerkannten Regeln der Berufsgenossenschaften auszuführen. Der Bauherr hat zur Koordinierung der verschiedenen Arbeiten, insbesondere in Hinblick auf Gefahrstoffe, eine Person als Koordinator gemäß DGUV Regel 101-104 (ehem. BGR 128) bzw. TRGS 524 zu bestellen.

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Wir übernehmen für Sie folgende Aufgaben:

  • Aufstellen eines baustellenbezogenen Arbeits- und Sicherheitsplanes nach DGUV Regel 101-104 und der Betriebsanweisungen

  • Einweisung des Baustellenpersonals in die jeweiligen Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen

  • Überwachen der in den Betriebsanweisungen festgelegten Forderungen auf deren Einhaltung

  • Veranlassen erforderlicher Gefahrstoffermittlungen und -messungen sowie Bewertung der Ergebnisse

  • Abstimmung der zeitlichen Abfolge von Einzelgewerken und Bewertung ihrer Auswirkungen aufeinander hinsichtlich möglicher Gefahren

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