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Fachkraft für Arbeitssicherheit

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit beeinflussen.

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber nach dem Arbeitssicherheitsgesetz Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, um sich beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen zu lassen.

Wir übernehmen für Sie die Aufgaben als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi/Sifa):

  • Beratung und Unterstützung bei der Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, ASA-Sitzungen und Unterweisungen

  • Erstellung und Pflege von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, Maschinen und PSA

  • Unterstützung bei Unfällen durch Analyse, Auswertung und Maßnahmenvorschläge
  • Beratung bei allen betrieblichen Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes

  • Anleitung beim Aufbau eines Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, beispielsweise ISO 45001

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