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Gefährdungsbeurteilungen

Wir führen gemeinsam mit den verantwortlichen Mitarbeitern Ihres Unternehmens Ihre Gefährdungsbeurteilungen vor Ort gemäß folgender Richtlinien durch:

  • Arbeitsschutzgesetz

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Gefahrstoffverordnung

  • Arbeitsstättenverordnung

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Hierbei erfassen und bewerten wir die arbeitsbereichs- bzw. tätigkeitsspezifischen Gefährdungen und leiten gemeinsam mit Ihnen notwendige Maßnahmen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter ab.

Wir erstellen die geforderte Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen und weisen Ihre Mitarbeiter in den weiteren Umgang damit ein.

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